Allgemeine Geschäftsbedingungen Outcapped GmbH

Please find the English translation of the terms and Conditions here. Please note that only the German version is legally binding.

Outcapped GmbH
Herderstr. 70
50931 Köln

Germany

operations@outcapped.com  

§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich

(1) Die Outcapped GmbH (im Folgenden „Outcapped“) erbringt Beratungsleistungen in den Produkt- und Projektmanagement, Unternehmensgründung und Unternehmensführung, sowie Softwareentwicklung und Erstellung und Vertrieb von digitalen Inhalten an und bietet diese ihren Kunden an.

(2) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge von Outcapped mit ihren Kunden, die Leistungen von Outcapped als Unternehmer in Anspruch nehmen wollen. Diese AGB gelten nicht für Verbraucher

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich von Outcapped zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

(1) Outcapped bietet dem Kunden insbesondere Leistungen in unter §1.1 genannten Bereichen an. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei den von der Outcapped angebotenen Leistungen lediglich um Dienstleistungen im Bereich von beispielsweise Beratungen, sowie die Ausarbeitung von Strategien in unterschiedlichen Bereichen. 

(2) Outcapped bietet dem Kunden mittels eines individuellen Angebotes bestimmte Leistungen an. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das individuelle Angebot von Outcapped annimmt (im Folgenden „Einzelauftrag“).

(3) Der konkrete Vertragsinhalt richtet sich nach dem Einzelauftrag.

§ 3 Leistungserbringung

(1) Outcapped bietet sowohl einmalige als auch dauerhafte Leistungen an.

(2) Outcapped erbringt ihre Beratungs- oder anderen Dienstleistungen auf Basis des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik sowie unter Verwendung der eigenen bestehenden und während des Bearbeitungszeitraums hinzugewonnenen verwertbaren Kenntnisse und Erfahrungen mit qualifiziertem Personal.

(3) Dabei schuldet Outcapped die ordnungsgemäße und sorgfältige Ausführung der Beratungs- oder anderen Dienstleistungen entsprechend der in Abs. 2 genannten Anforderungen.

(4) Outcapped ist berechtigt, Tätigkeiten der Leistung an Mitarbeiter, Subunternehmer bzw. so genannte Freelancer zu übertragen. Gegenüber dem Kunden bleibt Outcapped allein für die Leistungserbringung verpflichtet. Im Übrigen wird die vereinbarte Leistung durch Outcapped selbst erbracht.

(5) Die konkrete Leistungserbringung richtet sich nach dem Einzelauftrag. Soweit weitere Leistungen erforderlich werden, die nicht vom Einzelauftrag erfasst werden, werden diese gemäß der jeweils aktuellen Preise von Outcapped abgerechnet.

(6) Outcapped ist berechtigt, bei der Leistungserbringung automatisierte Systeme, einschließlich generativer Künstlicher Intelligenz („KI-Systeme“), einzusetzen. Dies umfasst (i) von Outcapped betriebene oder beauftragte Systeme, (ii) Systeme Dritter (z. B. API-basierte KI-Modelle), sowie (iii) vom Kunden bereitgestellte Systeme/Instanzen. Die Einzelheiten regelt § 14a. 

(7) Soweit im Einzelauftrag nichts Abweichendes vereinbart ist, wählt Outcapped die zur Leistungserbringung geeigneten Tools und KI-Systeme nach eigenem Ermessen aus, unter Beachtung der vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen.

(8) Der Kunde stellt sicher, dass Outcapped Zugang zu den für die Nutzung der vereinbarten Tools/KI-Systeme erforderlichen Daten, Dateien, Umgebungen und Berechtigungen erhält. § 10 bleibt unberührt.

§ 4 Zeitplan

(1) Der Zeitplan wird individuell im Angebot festgelegt.

(2) Sofern der vorgesehene Zeitplan nicht eingehalten werden kann, wird Outcapped den Kunden hierüber umgehend informieren. Outcapped wird dem Kunden Vorschläge zur Anpassung des Zeitplans unterbreiten, um eine einvernehmliche Verlängerung zu erreichen.

(3) Vereinbarte Zeitpläne beinhalten keine Fixtermine. Sie verlängern sich angemessen, sofern die Verlängerung nicht von Outcapped verschuldet wurde, sondern insbesondere aufgrund einer durch Dritte oder den Kunden verursachten Verzögerung, wie beispielsweise die verspätete Erbringung von Mitwirkungspflichten, eingetreten ist.

§ 5 Change request

(1) Vertragsanpassung ist jede Änderung des bestehenden Vertrages, einschließlich etwaiger Änderungs- und Ergänzungsvereinbarungen, insbesondere des vereinbarten Leistungsumfangs und der damit verbundenen Vergütungsregelung.

(2) Jeder Vertragspartner ist berechtigt, der jeweils anderen Partei Vertragsanpassungen vorzuschlagen. Die Vorschläge („Change Requests“) erfolgen schriftlich unter Angabe der im Einzelnen zu ändernden Vertragsinhalte, wie Leistung, Gegenleistung und geänderter Zeitplan.

(3) Der Empfänger eines formgerechten Change Requests hat dieses binnen zehn Werktagen nach Zugang entweder schriftlich anzunehmen oder abzulehnen, bzw. in Form eines Change Requests Änderungen vorzuschlagen und die Angelegenheit zur weiteren Verhandlung vorzulegen.

(4) Kommt eine Einigung über das Change Request zustande, wird der Vertrag zu den vereinbarten, geänderten Bedingungen fortgesetzt. Kommt keine Einigung zustande, gelten die bisherigen Bedingungen fort.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die konkrete Vergütung richtet sich nach dem Einzelauftrag.

(2) Alle Preise verstehen sich exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern der Leistungsempfänger seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird die Steuer auf der Rechnung jeweils gesondert ausgewiesen. Soweit der Sitz des Leistungsempfängers außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, wird die Steuer auf der Rechnung nicht ausgewiesen.

(3) Der Kunde ist berechtigt, gegenüber dem Zahlungsanspruch der Outcapped Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, die ihm gem. § 320 BGB zustehen oder sonst aus demselben Vertragsverhältnis resultieren. Andere Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nicht zu.

(4) Der Kunde ist berechtigt, mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber der Zahlungsforderung von Outcapped aufzurechnen. Ferner ist er berechtigt, mit einer Forderung aufzurechnen, die daraus resultiert, dass Outcapped ihre Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, wenn diese Pflichten mit seiner Zahlungsforderung, gegenüber welcher aufgerechnet werden soll, in einem Leistung-Gegenleistung-Verhältnis stehen. Darüber hinaus ist die Aufrechnung ausgeschlossen.

§ 7 Altschutzrechte

(1) Setzt Outcapped im Rahmen der Beratungs- oder anderen Dienstleistung bestehendes geistiges (geschütztes oder ungeschütztes) Eigentum, insbesondere Erfindungen und darauf angemeldete oder erteilte Schutzrechte („Altschutzrechte“) ein, so ist und bleibt Outcapped Eigentümerin dieser Altschutzrechte.

(2) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein nichtausschließliches, entgeltliches Nutzungsrecht an Altschutzrechten, die Outcapped im Rahmen der Beratungs- oder anderen Dienstleistung eingesetzt hat, und die zur Umsetzung des Entwicklungsvorhabens und/oder zur Verwertung der Ergebnisse des Entwicklungsvorhabens erforderlich sind.

§ 8 Rechte an den Arbeitsergebnissen

(1) Outcapped gibt dem Kunden zu den im Zeitplan vereinbarten Terminen, sämtliche im Rahmen der Beratungstätigkeit oder anderen Dienstleistung entstandenen Ergebnisse, insbesondere Dokumente, Testergebnisse, Präsentationen sowie Erfindungen, sonstige gewerbliche Schutzrechte und das Know-How („Arbeitsergebnisse“) bekannt.

(2) Sofern im Angebot nicht anderweitig geregelt, wird dem Kunden ein einfaches, unterlizenzierbares, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen eingeräumt.

§ 9 Schutzreche Dritter

(1) Soweit Outcapped entgegenstehende Rechte Dritter bekannt werden, die einer Verwertung der Arbeitsergebnisse entgegenstehen könnten, wird Outcapped dies unverzüglich dem Kunden mitteilen. Outcapped ist nur dann zur Durchführung einer aktiven Suche nach einschlägigen Rechten Dritter verpflichtet, wenn dies ausdrücklich, schriftlich beauftragt wurde.

(2) Für die Verletzung von Rechten Dritter haftet Outcapped nur, wenn sie auf eine von Outcapped erbrachte Leistung zurückzuführen ist, der Kunde das Arbeitsergebnis gemäß dem im Angebot definierten Anwendungszweck einsetzt, die Schutzrechtsverletzung nicht selbst zu vertreten hat und der Kunde Outcapped über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert hat.

(3) Für den Fall der schuldhaften Verletzung von Rechten Dritter, haben beide Vertragspartner das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.

(4) Die Vertragspartner werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Kunde wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder Outcapped überlassen oder nur im Einvernehmen mit Outcapped führen. Outcapped erstattet dem Kunden notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit Outcapped die Überlassung der Verteidigung an sich gefordert hat, dem Kunden aber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen.

§ 10 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat die Obliegenheit Outcapped bei der Umsetzung der vertragsgegenständlichen Leistungen angemessen zu unterstützen. Outcapped wird dem Kunden jeweils rechtzeitig mitteilen, welche Mitwirkungsleistungen er bis zu welchem Zeitpunkt erbringen muss um eine fristgerechte Erbringung der Leistung zu gewährleisten.

(2) Hierzu zählt insbesondere

·        die Zurverfügungstellung aller für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten

·        die Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners sowie dessen Stellvertreter

·        die rechtzeitige Information über projektrelevante Änderungen oder Entwicklungen

·        die Gewährleistung der Verfügbarkeit notwendiger Mitarbeiter für Projekttätigkeiten

·        die zeitnahe Prüfung und Freigabe von Zwischenergebnissen

·        bei Vor-Ort-Tätigkeiten die Bereitstellung der erforderlichen Arbeitsbedingungen und Zugänge

(3) Sofern der Kunde mit seinen Mitwirkungspflichten in Verzug gerät, verlängert sich der Zeitplan angemessen.

(4) Der Kunde sichert zu, über alle für die Verarbeitung in KI-Systemen erforderlichen Rechte an den Kundendaten zu verfügen und keine Rechte Dritter zu verletzen.

(5) Kunde wird keine rechtswidrigen Inhalte oder Schadsoftware übermitteln und unterlässt jede Nutzung, die gegen anwendbares Recht, behördliche Vorgaben, vertragliche Pflichten oder Nutzungsbedingungen Dritter verstößt.

(6) Instruktionen. Der Kunde erteilt erforderliche dokumentierte Weisungen (sofern Outcapped Auftragsverarbeiter ist) rechtzeitig und inhaltlich eindeutig. Unklare Weisungen können von Outcapped zurückgewiesen werden.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Outcapped haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Unbeschadet der vorbenannten Fälle unbeschränkter Haftung haftet Outcapped bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Diese Haftungsregel gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern, Organen, Erfüllungsgehilfen und Auftragsverarbeiter der Outcapped.

(5) Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Outcapped keine Gewähr dafür, dass KI-Ausgaben frei von Fehlern, Verzerrungen, Verletzungen von Rechten Dritter oder regulatorischen Einschränkungen sind. Der Kunde bleibt für die inhaltliche Prüfung, Zweckmäßigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Verwendung verantwortlich.

(6)  Für Leistungen, Inhalte und Verfügbarkeit von KI-Diensten Dritter haftet Outcapped nur nach Maßgabe des § 11 und ausschließlich, soweit Outcapped die Pflichtverletzung selbst zu vertreten hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – außer in den Fällen des § 11 (2) – ausgeschlossen.

(7)  Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen dieses § 11 auch für Schäden aus, durch oder im Zusammenhang mit der Nutzung von KI-Systemen.

§ 12 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

(1) Verträge sind grundsätzlich nicht befristet. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit zum Ende des nächsten Monats mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Soweit nicht anders vereinbart verlängern sich alle Verträge automatisch bei nicht fristgerechter Kündigung.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund [LH3] bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Outcapped insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner:

·        bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von einer monatlichen Gebühr in Verzug gerät,

·        bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,

·        mit der Nutzung der jeweiligen Dienstleistung offensichtlich gegen Gesetze verstößt,

·        trotz Abmahnung (sofern eine Umgestaltung der Nutzung der Dienstleistung zumutbar ist) innerhalb angemessener Frist seine Nutzung der Dienstleistung nicht so umgestaltet, dass sie den in den AGB geregelten Anforderungen genügen, oder

·        schuldhaft oder fahrlässig gegen die Vertragsbedingungen verstößt.

In diesen Fällen erlöschen alle Rechte des Kunden an der Dienstleistung.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail ausreichend).[LH4] 

§ 13 Verjährung

(1) Die Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit Beratungs- oder anderen Dienstleistungen aus Pflichtverletzung und Delikt verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, Outcapped wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet, arglistig gehandelt hat oder zur Zahlung von Schadensersatz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verpflichtet ist; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern über Ansprüche oder über die den Anspruch begründenden Umstände hemmen die Verjährung nicht.

§ 14 Datensicherheit, Datenschutz

(1) Outcapped wird die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt Outcapped personenbezogene Daten, so steht sie dafür ein, dass sie dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist.

(3) Outcapped wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

(4) Outcapped ist berechtigt die notwendigen Daten an Dritte weiterzugeben, wenn sie diese mit der Durchführung von Arbeiten in Bezug auf den Kundenauftrag, beauftragt.

(5) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung von Outcapped hingewiesen

§ 14a Einsatz von KI-Systemen und Datenverarbeitung

(1) „Kundendaten“ sind alle vom Kunden bereitgestellten oder im Rahmen der Leistungserbringung erhobenen Informationen, Dateien und Materialien (einschl. personenbezogener Daten), soweit sie dem Kunden zuzurechnen sind.

(2) Der Kunde räumt Outcapped das Recht ein, Kundendaten zur Erfüllung des Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)und, soweit einschlägig, auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) an einer sicheren, effizienten Leistungserbringung, in von Outcapped betriebenen Systemen, in vom Kunden bereitgestellten Systemen/Instanzen sowie in vertraglich eingebundenen KI-Diensten Dritter hochzuladen, zu übermitteln und dort verarbeiten zu lassen (einschl. Analyse, Automatisierung, Qualitätssicherung, Fehlersuche, Skalierung, Dokumentation). Soweit eine Einwilligung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO / Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO), holt der Kunde diese vorab von den Betroffenen ein und dokumentiert sie.

(3) Soweit Outcapped personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO verarbeitet, schließen die Parteien vorab eine AVV. Mangels AVV und soweit rechtlich zulässig, handelt Outcapped als (ggf. gemeinsamer) Verantwortlicher; die insoweit maßgeblichen Informationen werden in der Datenschutzerklärung bereitgestellt.Outcapped implementiert angemessene TOM und setzt nur Unterauftragnehmer mit angemessenem Datenschutzniveau ein.

(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte KI-Dienste Dritter Daten in Drittländern (u.a. USA) verarbeiten können. Outcapped stellt hierfür geeignete Garantien (insb. EU-Standardvertragsklauseln, ggf. in Verbindung mit zusätzlichen Maßnahmen) sicher; soweit ausnahmsweise Art. 49 DSGVO maßgeblich ist, wird vorab auf die damit verbundenen Risiken hingewiesen und erforderliche Einwilligungen werden eingeholt.

(5) Outcapped gestattet Dritten die Nutzung von Kundendaten zu Trainings-/Modellverbesserungszwecken nur (i) wenn dies zur Erbringung der beauftragten Leistung zwingend erforderlich ist und die Daten zuvor wirksam anonymisiertwurden oder (ii) wenn der Kunde vorab ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Outcapped selbst verwendet Kundendaten ohne gesonderte Zustimmung nicht zum Training allgemein verfügbarer Modelle; zulässig bleibt eine Nutzung in anonymisierter oder aggregierter Form.

(6) Outcapped verpflichtet eingesetzte Dritte zur Vertraulichkeit in einem der Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß § 15 mindestens gleichwertigen Umfang. 

(7) Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung übermittelt der Kunde keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), keine Zahlungsdaten (z.B. vollständige PAN), keine staatlichen Identifikatoren, keineGeschäftsgeheimnisse Dritter und keine sonstigen regulierten Daten in die KI-Systeme. Sofern der Kunde besondere Kategorien ausnahmsweise verarbeiten lassen möchte, stellt er vorab die erforderliche Rechtsgrundlage (insb. ausdrückliche Einwilligung) und Transparenz sicher und weist Outcapped entsprechend an.

(8) Outcapped hält eine jeweils aktuelle Liste der im Rahmen der KI-Verarbeitung eingesetzten Unterauftragnehmer vor (abrufbar auf Anfrage bzw. in der Datenschutzerklärung) und informiert den Kunden bei wesentlichen Änderungenin angemessener Frist. Der Kunde kann aus wichtigem Grund binnen 14 Tagen widersprechen; bei berechtigtem Widerspruch suchen die Parteien eine Lösung. 

(9) KI-Ausgaben sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – Entwürfe/Empfehlungen. Der Kunde prüft Ergebnisse vor Nutzung eigenverantwortlich. Eingesetzte Analyse-/ML-Funktionen können statistische/heuristische Verfahren verwenden (Näheres siehe Datenschutzerklärung).

(10) Outcapped speichert Kundendaten in KI-Systemen nur solange, wie dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Auf schriftliche Anforderung löscht oder gibt Outcapped Kundendaten heraus, soweit keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen und soweit dies in Dritt-KI-Diensten technisch möglich ist; im Übrigen informiert Outcapped den Kunden über verbleibende Restriktionen.

(11) Outcapped schuldet keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von KI-Diensten Dritter und haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen, Fehler oder Änderungen dieser Dienste, es sei denn, Outcapped hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(12) Rechte an Ergebnissen. Rechte an Arbeitsergebnissen richten sich nach § 8; Rechte an vorbestehenden Schutzrechten nach § 7. 

§ 15 Geheimhaltung, Veröffentlichungen

(1) Vertraulich zu behandelnde Informationen sind die von dem informationsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Dazu zählen insbesondere die von Outcapped dem Kunden gebotenen Preise und Angebotsdaten. Diese dürfen nicht veröffentlicht werden. Keine vertraulich zu behandelnde Information liegt vor, soweit der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie

•        ihm vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich war;

•        der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich war;

•        der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurde, ohne dass der informationsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.

(2) Die Vertragspartner werden über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen des jeweils anderen Vertragspartners Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Dies gilt auch für eine Verarbeitung durch beauftragte KI-Dienste; Outcapped verpflichtet diese zur Vertraulichkeit in mindestens gleichem Umfang.

(3) Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 1 nicht nachgewiesen ist.

§ 16 Höhere Gewalt

(1) Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

•        von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung;

•        Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Pandemie;

•        über 6 Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf.

(2) Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

§ 17 Sonstiges

(1) Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz der Outcapped GmbH.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

(4) Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungs- oder andere Dienstleistungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.